Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1. Betreiber der Webseite, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen


1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Firma Hausverwaltung Ludt mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden “Kunden“ genannt) im Zusammenhang mit den über www.hausverwaltung-ludt.de angebotenen Leistungen. Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen widerspricht Hausverwaltung Ludt hiermit ausdrücklich. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn Hausverwaltung Ludt sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.2

In den nachfolgenden Klauseln wird der Begriff Nebenkosten auch für Betriebskosten verwendet.

1.3

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


§2. Vertragsgegenstand


2.1

Die Hausverwaltung Ludt bietet dem Kunden über die Webseite www.hausverwaltung-ludt.de entgeltliche Dienste im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Mietnebenkostenvorauszahlungen (vgl. Ziffern 2.2 und 3.) und ggf. auch den Ankauf der Forderung (vgl. Ziffern 2.4 und 4.). Der Kunde von Hausverwaltung Ludt lädt die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung oder Erstellung der Nebenkostenabrechnung entweder online hoch oder übersendet diese postalisch, per Telefax oder WhatsApp. Damit beauftragt der Kunde Hausverwaltung Ludt. Hausverwaltung Ludt prüft oder Erstellt sodann entgeltlich die Abrechnung der Nebenkosten. Der Bericht wird in elektronischer Form per E-Mail oder auf Wunsch gegen eine Servicepauschale auch postalisch an den Kunden geschickt.

2.2

Ergibt sich auf Grundlage des von Hausverwaltung Ludt angefertigten Prüfberichts, dass die Nebenkostenabrechnung materiell fehlerhaft ist und der Vermieter oder Wohnimmobilienverwalter dem Kunden daher eine höhere Auszahlung eines Guthabenbetrages aus der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen schuldet, kann der Kunde mithilfe des von Hausverwaltung Ludt erstellten Entwurfs einen Widerspruch bei seinem Vermieter einlegen. Wenn der Vermieter oder Wohnimmobilienverwalter trotz Widerspruchs keine Korrektur der Nebenkostenabrechnung vornimmt, empfiehlt Hausverwaltung Ludt einen Fachanwalt aufzusuchen.

2.3

Auch für den Fall, dass eine von dem Vermieter oder Wohnimmobilienverwalter geforderte Nachzahlung zu hoch ausfällt, empfiehlt Hausverwaltung Ludt dem Kunden das unter 2.2 erwähnte aufsuchen eines Fachanwalts.


§3. Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung und Prüfbericht


3.1 Vertragsschluss


3.1.1

Der Kunde gibt durch Übersenden bzw. Hochladen seiner Unterlagen sowie dem Anklicken der Schaltfläche "Nebenkostenabrechnung prüfen/erstellen lassen” ein Angebot ab. Dieses Angebot wird durch Hausverwaltung Ludt konkludent angenommen, indem Hausverwaltung Ludt entweder eine gesonderte Bestellbestätigung oder den bestellten, detaillierten Prüfbericht per E-Mail übersendet. Ein Vertragsschluss kommt nur zwischen dem Kunden und Hausverwaltung Ludt zustande.

3.1.2

Ein Vertragsschluss kommt nicht zustande, wenn der Kunde die von Hausverwaltung Ludt gestellten AGB nicht akzeptiert. Hausverwaltung Ludt behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall eine Auftragserteilung abzulehnen.

3.1.3

Mit der Bestellbestätigung für den Prüfbericht schickt Hausverwaltung Ludt dem Kunden die Einzelheiten zum Vertrag, wie z. B. Entgelthöhe, zu den Zahlungsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus speichert Hausverwaltung Ludt keinen gesonderten Vertragstext, der dem Kunden über das Internet zugänglich wäre.

3.1.4

Soweit der Kunde die Unterlagen per Post übersendet, hat der Kunde das Porto selbstzu tragen.


3.2 Pflichten des Kunden


3.2.1

Der Kunde stimmt für vertragliche Zwecke zu, dass die Kommunikation auf elektronischer Weise, z. B. über E-Mails oder Textnachrichten, vereinbart wird, soweit zwingend anzuwendende gesetzliche Formvorschriften keine andere Form der Kommunikation (z. B. Schriftform) erfordert. Hiervon erfasst sind auch alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere elektronische Mitteilungen durch Hausverwaltung Ludt.

3.2.2

Der Kunde unterstützt Hausverwaltung Ludt bei der Ermittlung des möglichen Anspruchs gegen den Vermieter und teilt den Sachverhalt zu den Nebenkosten vollständig und wahrheitsgemäß mit. Hierzu lädt er insbesondere seine Nebenkostenabrechnung, den Mietvertrag und sämtliche etwaige ergänzenden Vereinbarungen mit dem Vermieter (z. B. ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter über Nebenkosten, Modernisierungsaufwand, etc.), ein etwaiger bereits erklärter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sowie das Anschreiben des Vermieters mit der Angabe des Guthabens oder der Nachforderung bei Hausverwaltung Ludt hoch. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche relevanten Vereinbarungen zwischen ihm und dem Vermieter mitzuteilen bzw. entsprechende Dokumente hochzuladen, um eine fehlerfreie Beurteilung der Ansprüche zu ermöglichen. Dazu zählt auch die Angabe des Alters der abgelesenen Messgeräte (Zähler).

3.2.3

Der Kunde schuldet das vereinbarte Entgelt für die Leistung mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder der Erstellung eines Prüfberichts. Das Entgelt ist jedoch auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Kunde nach Übersendung des Prüfberichts oder der Nebenkostenabrechnung davon absieht, einen Widerspruch beim Vermieter oder Mieter einzulegen. Die Zahlung des Entgeltes ist sofort fällig. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig, sodass Hausverwaltung Ludt die Übersendung eines Prüfberichts oder der Nebenkostenabrechnung vor Zahlungseingang verweigern kann. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Hausverwaltung Ludt ist bei Verzug des Kunden berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

3.2.4

Soweit der Kunde eine postalische Übersendung des Prüfberichts oder der Nebenkostenabrechnung verlangt, muss der Kunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 5,00 € je Prüfbericht zahlen.


3.3 Pflichten von Hausverwaltung Ludt


3.3.1

Hausverwaltung Ludt verpflichtet sich, dem Kunden nach Vertragsschluss im Sinne von Ziffer 3.1 einen detaillierten Prüfbericht oder eine Nebenkostenabrechnung anzufertigen. Ein konkreter Erfolg, insbesondere ein bestimmtes Prüfungsergebnis oder aber Nebenkostenabrechnungsergebnis, wird nicht geschuldet.

3.3.2

Hausverwaltung Ludt ist bemüht, dem Kunden den Prüfbericht oder aber die Nebenkostenabrechnung innerhalb der im Beauftragungsprozess angezeigten Zeit zu erbringen. Die angezeigte Bearbeitungsdauer ist eine Schätzung und keine Verpflichtung und ist insbesondere davon abhängig wann sämtliche prüfungsrelevanten Daten der Hausverwaltung Ludt vorliegen und das vollständige Entgelt gezahlt wurde. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall aufgrund der Schwere der Prüfung oder Erstellung aus organisatorischen Gründen auch länger dauern.

3.3.3

Die Prüfung und oder Erstellung der Nebenkostenabrechnung umfasst u. a. die rechnerische Richtigkeit, die Wahrung von Fristen und die Einhaltung gesetzlicher sowie mietvertraglich oder Wohnimmobilienverwalter Vertraglich vereinbarter Bestimmungen. Der Prüfbericht oder aber die Nebenkostenabrechnung enthalten des Weiteren Erläuterungen zum Prüfergebnis.

Tipps und Tricks zum weiteren Vorgehen sowie einen Textentwurf zu einem Widerspruchsschreiben schuldet die Hausverwaltung Ludt ausdrücklich nicht.

3.3.4

Hausverwaltung Ludt prüft nicht, ob der Vermieter oder Wohnimmobilienverwalter das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt hat oder ob der vom Vermieter, Wohnimmobilienverwalter oder dessen Erfüllungsgehilfen erfasste Verbrauch korrekt ermittelt wurde. Des Weiteren unterstellt die Hausverwaltung Ludt bei seiner Prüfung und Erstellung, dass die Angaben des Vermieters, Wohnimmobilienverwalters hinsichtlich der Gesamt- und Verbrauchskosten der einzelnen umzulegenden Positionen sowie die Gesamtwohnfläche richtig sind. Schließlich prüft und Erstellt die Hausverwaltung Ludt jede Abrechnung separat und stellt keinen Vergleich zwischen verschiedenen Abrechnungen an.

3.3.5

Die Hausverwaltung Ludt ist zudem nicht verpflichtet, erforderliche Belegeinsichten beim Vermieter, Wohnimmobilienverwalter einzuholen. In diesem Falle erfolgt nur eine entsprechende Ausweisung im Prüfbericht oder der Nebenkostenabrechnung.


3.4 Widerrufsrecht und -belehrung


3.4.1

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

3.4.2

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

3.4.3

Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

3.4.4

Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.

3.4.5

Gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, wenn Hausverwaltung Ludt die Erstellung des Prüfberichts oder der Erstellung der Nebenkostenabrechnung vollständig erbracht hat und der Kunde sein Einverständnis zur Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerspruchsfrist erklärt hat. Mit Akzeptieren der AGB und der darausresultierenden Bestellung per klick auf den Button "Nebenkostenabrechnung prüfen/erstellen lassen", gilt sein Einverständnis als erteilt. Der Kunde kann dieses Einverständnis bis zum Erhalt des Prüfberichts oder der Nebenkostenabrechnung durch ausdrückliche Erklärung gegenüber Hausverwaltung Ludtzurücknehmen.

3.4.6

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Hausverwaltung Ludt
Neunkircher Str. 4
66287 Quierschied

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung _________________________________ . Bestellt am (*)/erhalten am (*) __________________________________ . Name des/der Verbraucher(s) _____________________________________ . Anschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________________ .

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _____________________________________ .

Datum _____________________________________.

(*) Unzutreffende streichen


§4. Forderungsankauf


4.1 Vertragsschluss


4.1.1

Die Hausverwaltung Ludt macht dem Kunden ggf. auf Grundlage des erstellten Prüfberichts oder der erstellten Nebenkostenabrechnung ein Angebot zum Kaufvertrag und zur Abtretung der Forderung, indem Hausverwaltung Ludt an den Kunden per E-Mail die Kauf- /Abtretungserklärung und allen weiteren relevanten Vertragsdaten übersendet. Eine Pflicht zur Angebotsabgabe besteht jedoch nicht. Das Angebot zum Forderungskauf steht unter der Bedingung, dass der Kunde einerseits einen vom Vermieter, Wohnimmobilienverwalter ggf. geforderten Nachzahlungsbetrag unter Vorbehalt leistet und andererseits eine vom Kunden unterschriebene Abtretungserklärung an Hausverwaltung Ludt elektronisch oder per Post übersendet. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots verbindlich annehmen. Damit kommt ein wirksamer Vertrag über den Kauf der Forderung gegen den Vermieter, Wohnimmobilienverwalter durch Hausverwaltung Ludt sowie der Abtretungsvertrag hinsichtlich der Forderung zustande. Nach Ablauf der Annahmefrist ist Hausverwaltung Ludt nicht mehr an das Angebot gebunden. Zu Nachweiszwecken behält sich Hausverwaltung Ludt vor, den Kunden aufzufordern, die Leistung eines etwaigen Nachzahlungsbetrages durch Übersenden eines entsprechend ausgewiesenen Kontoauszuges an Hausverwaltung Ludtzu übersenden. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Bitte innerhalb von 7 Tagen nachzukommen.

4.1.2

Darstellungen auf der Website oder in Werbeunterlagen etc. stellen noch kein verbindliches Angebot zum Forderungskauf dar. Falls Hausverwaltung Ludt am Ankauf der Forderung interessiert ist, erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum geschlossenen Webseitenbereich von Hausverwaltung Ludt. Der Kunde gibt dort durch Anklicken der entsprechenden Felder seine verbindliche Erklärung zum Verkauf und zur Abtretung der Forderung einschließlich aller Nebenforderungen (wie z. B. Zinsen) ab.

4.1.3

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten des Forderungskaufs:

  • Sollte die Nebenkostenabrechnung nach Auffassung von Hausverwaltung Ludt zwar formell wirksam, aber materiell fehlerhaft sein und der Vermieter, Wohnimmobilienverwalter dem Kunden deswegen einen höheren Guthabensbetrag aus den geleisteten Vorauszahlungen schulden, bietet Hausverwaltung Ludt dem Kunden an, die Forderung gegen den Vermieter, Wohnimmobilienverwalter auf Rückzahlung des Guthaben(teil)s zu einem bestimmten von Hausverwaltung Ludt genannten Preis anzukaufen.
  • Fordert der Vermieter, Wohnimmobilienverwalter laut Abrechnung eine Nachzahlung, die nach Prüfung oder Erstellung durch Hausverwaltung Ludt nicht oder nicht in dieser Höhe plausibel ist, macht Hausverwaltung Ludt dem Kunden ggf. ein Angebot zum Kauf des Rückforderungsanspruchs gegen den Vermieter, Wohnimmobilienverwalter. In diesem Fall erklärt Hausverwaltung Ludt das Kaufangebot jedoch aufschiebend bedingt für den Fall, dass der Kunde zunächst die vom Vermieter, Wohnimmobilienverwalter geforderte Summe in voller Höhe und unter ausdrücklichem Vorbehalt der Nachprüfung und ggf. Rückforderung zahlt. Der Kunde weist Hausverwaltung Ludt hierzu die Zahlung des vom Vermieter geforderten Betrages wie auch die Vorbehaltserklärung nach.

4.1.4

Der Kunde kann eine Forderung nur an Hausverwaltung Ludt verkaufen und abtreten, soweit er bei Vertragsschluss Rechtsinhaber dieser Forderung ist. Ein Forderungsankauf ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde die Forderung bereits an Dritte abgetreten, verpfändet oder in sonstiger Weise veräußert hat.


4.2 Pflichten des Kunden


4.2.1

Nach Zustandekommen des Forderungskaufvertrages ist der Kunde verpflichtet, wegen der Nebenkosten und etwaiger Nachforderungen oder Guthaben nicht mehr mit dem Vermieter, Wohnimmobilienverwalter in Kontakt zu treten. Das heißt insbesondere, dass der Kunde mit dem Vermieter nicht mehr hinsichtlich dieser Forderungen korrespondiert, verhandelt, keinen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegt, keine Vergleiche über die Nebenkosten abschließt, keine Verzichte erklärt und keine eigenen gerichtliche Schritte einleitet. Hausverwaltung Ludt ist allein für die Durchsetzung und den Einzug der abgetretenen Forderung verantwortlich. Hausverwaltung Ludt wird von dem Kunden bevollmächtigt, hinsichtlich der abgetretenen Forderung und ihrer Durchsetzung auch im Namen des Kunden ggf. erforderliche Rechtshandlungen vorzunehmen und insbesondere einen Widerspruch gegen die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung einzulegen.

4.2.2

Sollten einzelne Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich werden, so verpflichtet sich der Kunde in Abstimmung mit Hausverwaltung Ludt diese vorzunehmen.

4.2.3

Der Kunde ist ferner verpflichtet, Hausverwaltung Ludt unverzüglich zu informieren, sollte der Vermieter, Wohnimmobilienverwalter weiter mit dem Kunden in Kontakt treten, obwohl die Forderung von Hausverwaltung Ludt übernommen wurde.

4.2.4

Der Kunde ist verpflichtet, Hausverwaltung Ludt eine Kontoverbindung zu nennen, über die das Geld durch Überweisung im SEPA-Verfahren überwiesen werden kann. Verfügt der Kunde über kein entsprechendes Konto oder vereinbart er im Einzelfall mit Hausverwaltung Ludt die Übersendung eines Schecks, gehen etwaige zusätzliche Gebühren zu Lasten des Kunden.


4.3 Pflichten von Hausverwaltung Ludt


4.3.1

Die Hausverwaltung Ludt rechnet den Kaufpreis bei Fälligkeit ab und zahlt den Betrag auf das vom Kunden angegebene Konto aus.

4.3.2

Soweit Hausverwaltung Ludt vom Kunden die Forderung im Sinne von Ziffer 4.1 ankauft, wird der Kaufpreis unmittelbar zur Zahlung fällig, sobald Hausverwaltung Ludt das Verfahren mit dem Vermieter, Wohnimmobilienverwalter abgeschlossen hat.

4.3.3

Der von Hausverwaltung Ludt im Rahmen des Angebotes genannte Kaufpreis versteht sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Nebenkosten. Der Kaufpreis ist weder dem Grunde noch der Höhe nach davon abhängig, ob Hausverwaltung Ludt den Anspruch gegen den Vermieter, Wohnimmobilienverwalter durchsetzen kann. Auch das „Delkredere“-Risiko, d. h. das Risiko des Zahlungsausfalls des Vermieters, Wohnimmobilienverwaltersträgt nach wirksamen Kaufvertrag und Abtretung der Forderung allein Hausverwaltung Ludt.


4.4 Widerruf


4.4.1

Auch wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, besteht für den Ankauf der Forderungen durch Hausverwaltung Ludt kein gesetzliches Widerrufsrecht, da Hausverwaltung keine entgeltliche Leistung gegenüber dem Kunden im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB erbringt.


§5. Rechtsmängel, Gewährleistung, Verstoß gegen Kundenverpflichtungen


5.1

Der Anspruch des Kunden gegenüber dem Vermieter, Wohnimmobilienverwalter ist frei von Rechtsmängeln zu verschaffen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Gewährleistung.

5.2

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er sämtliche relevanten Unterlagen im Sinne der Ziffer 3.2.2 der Hausverwaltung Ludtzur Verfügung stellt, vollständige und richtige Angaben zu den Nebenkosten macht und insbesondere auch jeglichen Kontakt zum Vermieter, Wohnimmobilienverwalter wegen der Nebenkostenabrechnung sowie Abtretungen bzw. Verpfändungen der Forderung sowie sonstige Handlungen im Sinne der Ziffern 4.2 unterlässt. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine dieser vorgenannten Pflichten und erleidet Hausverwaltung Ludt hierdurch einen Schaden, berechtigt dies Hausverwaltung Ludtzum Schadensersatz.


§6. Gewährleistung und Haftung durch Hausverwaltung Ludt


6.1

Die Hausverwaltung Ludt übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Kunden überlassenen Vertragsunterlagen, Daten und Informationen zum Mietverhältnis. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

6.2

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Hausverwaltung Ludt als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Hausverwaltung Ludt die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.


§7. Datenschutz


Hausverwaltung Ludt nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Datenschutzpraxis von Hausverwaltung Ludt steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden finden sich in den Datenschutzhinweisen.


§8. Urheberrecht


8.1

Der gesamte Inhalt, der auf der Webseite Hausverwaltung Ludt enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird (z. B. Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads, und Datensammlungen), ist Eigentum von Hausverwaltung Ludt oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen. Sie unterliegen dem deutschen und internationalen Urheberrecht.

8.2

Der Kunde oder Dritte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Teile der Hausverwaltung Ludt Webseite systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden.


§9. Newsletter


Hausverwaltung Ludt behält sich vor, den Kunden im Rahmen kostenfreier E-Mail-Newsletter über Neuigkeiten und ggf. neue Leistungen der Hausverwaltung Ludtzu informieren. Eine Abbestellung ist jederzeit per E-Mail an 4YiPh46hiYCUkpeEk5aAjZWUj4bMjZSFlc+FhA@nospam oder durch Anklicken des entsprechenden Links in jedem Newsletter möglich.


§10 Registrierung auf der Website, Zugangsdaten


10.1

Für die Inanspruchnahme der Leistungen „Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung und Prüfbericht“, Erstellten Nebenkostenabrechnung und/oder den Verkauf der Forderungen an Hausverwaltung Ludt ist es zunächst erforderlich, dass sich der Kunde bei Hausverwaltung Ludt registriert.

10.2

Nach einer Registrierung im Online-Shop richtet Hausverwaltung Ludt für den Kunden einen Account ein. Der Account umfasst die Adressdaten des Kunden, sämtliche zur Prüfung bereitgestellten Unterlagen und die Kommunikation mit dem Kunden.


§11. Schlussbestimmungen


11.1

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hausverwaltung Ludt und dem Kunden sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

11.2

Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Saarbrücken.

11.3

Es besteht die Möglichkeit, in Konfliktfällen schnell und kostengünstig online eine Streitschlichtung über die Internet-Plattform der EU-Kommission durchzuführen. Den Link zur so genannten „OS-Plattform“ gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

11.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der wirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.


§12 Miet,- WEG-Verwaltungs Tätigkeit


Hausverwaltung Ludt wir im Rahmen der Tätigkeit die dem Miet und WEG-Recht unterliegen, alle Vereinbarungen individuell mit den jeweiligen Kunden schriftlich vereinbaren.


Stand: 03/2022

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