FAQ | Häufig gestellte Fragen


Was ist ein Wohnimmobilienverwalter?


Ein Wohnimmobilienverwalter ist jemand, der gemeinschaftliches Eigentum von Eigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentümergesetztes verwaltet. Auch eine Verwaltung für Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des §549 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind mitinbegriffen.

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Welche Arten von Immobilienverwaltung gibt es?


Es wird unterschieden zwischen:

  • Rechtliche Verwaltung
  • Technische Verwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
  • Kaufmännische Verwaltung (Abrechnungen, Buchhaltung, Zahlungsüberprüfung)
  • WEG-Verwaltung
  • Klassische Mietverwaltung

Warum ist eine Zertifizierte Hausverwaltung wichtig?


Was ist 34c GewO?


Dies ist die Bezeichnung für die offizielle Erlaubnis nach § 34c GewO, bestimmt für Wohnimmobilienverwalter, Bauchträger und Betreuer, Darlehensvermittler und Immobilienmakler. Ohne diese Erlaubnis ist es nicht möglich, diesen Beruf auszuüben.

Was machen Immobilienverwalter?


Ein Immobilienverwalter umfasst die Betreuung von Mietern oder Eigentümern, sowie die Organisation von Eigentümerversammlungen, Reinigungsarbeiten, Wartungen und Reparaturen. Welche Aufgaben ein Immobilienverwalter aber genau übernimmt, entscheiden die Eigentümer selbst.

Was gehört alles zur Immobilienverwaltung?


Eine Immobilienverwaltung kümmert sich um alle technischen und buchhalterischen Anliegen im Zusammenhand mit einer Immobilie. Unter anderem gehören dazu das Erstellen der Nebenkostenabrechnungen, die Koordination von Reparaturen und Wartungen, sowie die Abschlüsse von Mietverträgen.

Was kostet ein Hausverwalter?


Bei gemeinschaftlichem Eigentum, können Sie je nach Objektgröße mit ca. 15 Euro bis 40 Euro monatlich pro Einheit rechnen.

Was beinhaltet die Mietverwaltung?


Die Inhalte bestehen unter anderem aus Vermietung, Übergabeprotokollen, Kontrolle der Zahlungen inklusive Mahnverfahren bei Rückständen, Nebenkostenabrechnungen, Erstellung und Überwachung von Hausordnungen.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?


Eine WEG-Verwaltung übernimmt die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum. Eine Mietverwaltung übernimmt die Aufgaben eines einzelnen Eigentümers einer Eigentumswohnung gegenüber dem Mieter und der WEG. Somit endet die Befugnis eines WEG-Verwalters in diesem Fall vor der Wohnungstür.

Was darf eine Hausverwaltung nicht?


Es ist untersagt, bauliche Veränderungen am Eigentum zu tätigen, Kündigungen im Namen der WEG vorzunehmen, Beschlüsse eigenmächtig zu ändern oder aufzuheben, Redeverbot bei Eigentümerversammlungen zu erteilen.

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?


Im Falle einer Sondereigentumsverwaltung (SEV) kümmert sich der Verwalter lediglich um ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein WEG Verwalter dagegen berücksichtigt die Interessen aller Eigentümer dieser Immobilie.

Was ist eine Wohneigentumsgemeinschaft?


Dieser Begrifft (WEG) bezieht sich auf die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohneigentumsanlage.

Wann brauche ich eine Hausverwaltung?


Nach dem Erwerb einer Einheit eines Mehrfamilienhauses wird der Verwalter verpflichtend, sobald ein Eigentümer dies wünscht. Bei alleinigem Eigentum ist ein Verwalter jedoch freiwillig.

Wer überprüft den Hausverwalter?


Die Gesellschaft wählt einen Beirat der aus den jeweiligen Eigentümern besteht. Dieser sollte dann die Hausverwaltung kontrollieren.

Was darf der Beirat entscheiden?


Der Beirat soll den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und die Rechnungslegung der Verwaltung prüfen, bevor ein Beschluss in der Eigentümerversammlung erfolgt. Eigene Entscheidungen darf der Beirat auch in diesem Zusammenhang nicht treffen.

Wer gilt als zertifizierter Verwalter?


Nur, wer durch eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer, seine als Verwalter notwendigen Kenntnisse nachweisen kann, darf sich nach § 26a Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als zertifizierten Verwalter bezeichnen.

Sind Kosten der Hausverwaltung haushaltsnahe Dienstleistungen?


Kosten für den Hausverwalter oder Gebühren können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

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