Die professionelle Hausverwaltung im Saarland

Ihr Partner rund um Immobilien












Hausverwaltung im Saarland-IVD Mitglied Immobilien Ludt

Mit der Vermietung einer Immobilie, stehen Sie immer wieder vor neuen Herausforderungen! Sie benötigen immer mehr Zeit, es wird immer komplexer und auch das Rechtliche wirft immer mehr Fragen auf! Widmen Sie Ihre Zeit doch lieber wieder den wichtigen Dingen des Lebens, lehnen Sie sich zurück und überzeugen Sie sich von den Vorteilen, die Ihnen unsere professionelle Hausverwaltung bieten kann. Von Saarlouis über Völklingen, Saarbrücken und Neunkirchen bis nach Homburg, sind wir als Hausverwalter tätig. Hier finden Sie einen Überblick von unserem Einsatzgebiet.

 Persönliche Ansprechpartner und individueller Service

 Qualifizierte Hausverwaltung

 Regelmäßige Objektbegehungen

 Optimale Versicherungsbedingungen

 WEG Verwaltung

 Sondereigentumsverwaltung

 Mietverwaltung

 Unterstützung beim Verkauf von Immobilien

 Prüfung der Nebenkostenabrechnung

 Erstellung der Nebenkostenabrechnung

   

Umfassend

   

Lösungsorientiert

   

Bester Service



Ludt - Ihr Hausverwalter in Saarbrücken

Unser Motto: Verwalten heißt Vertrauen! In diesem Sinne möchten wir uns für Ihre Interessen einsetzen. Im Rahmen der Immobilienverwaltung bieten wir Ihnen einen umfangreichen Service. Dieser wird Sie in allen technischen, kaufmännischen und allgemeinen Verwaltungstätigkeiten entlasten. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und legen Sie Ihre Immobilie in die richtigen Hände.

Genießen Sie ab sofort das beruhigende Gefühl, dass Ihr Hab und Gut perfekt verwaltet wird. Zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden übernehmen wir die WEG- und Mietverwaltung von Objekten im gesamten Saarland.


Wir unterstützen Sie als Eigentümer in vollem Maße

Als Eigentümer von Immobilien, steht man unter dem Einfluss von gewissen Verpflichtungen, welche unbedingt beachtet und erfüllt werden müssen. Des weiteren gilt es, auch kaufmännische Angelegenheiten, sowie sämtliche technische Aspekte zu berücksichtigen.

Unsere Immobilienverwaltung in Saarbrücken bietet Ihnen folgenden Service:

 Anfertigung von Wirtschaftsplänen

 Gestaltung von Verbrauchswerten

 Vollständige Buchhaltung

 Verbrauchswertanalye

 Organisation der technischen Wartungen im Gebäude

 Schutz durch Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, z.B. Brandschutz

 Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen

 Ausführung von gefassten Beschlüssen

 Handlung bei evtl. Zahlungsrückständen, sowie Kontrolle und Anweisung 

von Zahlungen

 Erledigung aller Tätigkeiten in Bezug auf Versicherungen

 Erstellung der Hausordnung

 Hilfeleistung beim Verkauf von Immobilien

Die 3 Arten der Immobilienverwaltung

Welche sind das? - Wir stellen Sie euch vor

Um Ihnen die Arten der Verwaltung näher bringen zu können, möchten wir uns als Beispiel eine Pralinenschachtel zur Hilfe nehmen.

Die Schachtel (Verpackung) soll hier die Wände, das Dach, die Fenster einfach all das, was sich als Außenhülle eines Hauses bezeichnen lässt, darstellen. Die darin enthaltenen Pralinen wären dann die Wohnungen in dem Haus.

Die 3 Arten der Hausverwaltung

Mietverwaltung:

Die Mietverwaltung wäre in unserem Beispiel, dass einer einzigen Person die komplette Schachtel inklusive der Pralinen gehört. Somit wäre diese Person der Eigentümer von allem, damit auch zuständig für alles, egal ob für Wände, das Dach, die Wohnungen oder auch für die darin lebenden Mieter. Gibt er diese große Verantwortung an einen Verwalter ab, wäre dies die sogenannte Mietverwaltung.

WEG Verwaltung:

Bei der WEG hingegen wäre es so, dass jede Praline, die eine eigene Wohnung darstellen soll, einen eigenen Eigentümer hätte. Wem gehört denn dann aber die Schachtel (Verpackung) in der die Pralinen sind? Ganz einfach, dies wäre dann eine sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz die WEG genannt. Hier würden alle Eigentümer gemeinsam den Beschluss fassen, die Interessen und Aufgaben an einen Verwalter zu übergeben.

Sondereigentumsverwaltung:

Das Sondereigentum in unserem Beispiel, wären die Pralinen, denn diese stellen die Wohnungen dar. Hier kann jede Wohnung einen eigenen Eigentümer haben, der wiederum einen Verwalter für die anfallenden Aufgaben inkl. aller Rechte und Pflichten beauftragt.


Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung

Hausverwaltung Ludt prüft und erstellt für Sie die Nebenkostenabrechnung

Kaum ein Brief macht Mietern und Vermietern so viel Kopfzerbrechen wie die jährliche Betriebskostenabrechnung. Angst vor hohen Nachzahlungen, Angst vor unverständlichen Kostenaufstellungen oder auch einfach nur das bedrückende Gefühl, dass sich ein Fehler eingeschlichen haben könnte. Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung gilt immer besonders penibel vorzugehen. Hier können sich Ungenauigkeiten und Fehler sehr schnell rächen.

Im schlimmsten Fall führen Sie dazu, dass auf Kosten sitzen geblieben wird, die eigentlich der Mieter hätte übernehmen müssen oder aber es werden Kosten verlangt, die überhaupt nicht umlagefähig sind. Obwohl mittlerweile bekannt sein sollte, dass eine Abrechnung korrekt erfolgen muss, ist durchschnittlich jede Zweite mit Fehler behaftet. Damit Sie nicht auch in die Fehlerfalle tappen, haben wir hier die wesentlichen Hinweise für Sie gesammelt.

Wir möchten Sie über die Rechte und Pflichten des Vermieters informieren und nennen die häufigsten Fehler bei der Nebenkostenabrechnung.

Grundsteuerreform 2022

Wir als Hausverwalter informieren Sie hier

Durch die Grundsteuerreform sind Immobilieneigentümer, egal in welcher Art von Haus und Grundbesitz, zu einer Feststellungserklärung verpflichtet, diese wird Grundlage der künftigen Steuerberechnung sein. Der neu ermittelte Grundbesitzwert ersetzt in Zukunft als Faktor den Einheitswert der Immobilie. Die dazu benötigten Daten zu sammeln kann für Sie aufwändig sein. Da unsere Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden dürfen, werden mal mehr oder mal weniger Angaben benötigt.

Meistens geht es hier um Grundstücks- und die Wohnfläche, die Art der Immobilie, das Baujahr des Gebäudes und den sogenannten Bodenrichtwert. Der hierzu benötigte Bodenrichtwert müsste man bei Gutachterausschüssen erfragen oder aber im Internet recherchieren. Der größte Knackpunkt bei der Geschichte könnte das genaue Alter der Gebäude sein. Denn hier müssten z.B. auch Kernsanierungen berücksichtigt werden, da diese die Restnutzungsdauer einer Immobilie wieder verlängern können.

Selbst bei der Wohnflächenangabe gibt es Stolperfallen: Erweiterungen wie An- und Umbauten müssen notfalls selbst ausgemessen werden. Der festgehaltene Stichtag für Ihre Angabe ist der 01.01.2022, was danach verändert wurde, muss nicht bei der Angabe berücksichtigt werden.


Notfall Kontaktinformation

Notfälle kennen leider keine Geschäftszeiten. Wir bieten für Notfälle unseren Kunden eine 24 Stunden Hotline an. Diese Hotline ist 365 Tage im Jahr erreichbar.

Was ist ein Notfall?

Notfälle sind Explosionen, Brände, totale Verstopfungen der Abflüsse, Ausfall der Elektrik, Eindringen von Wassermassen bei Unwetter bzw. durch Rohrbrüche oder der Heizungsausfall im Winter bzw. während der Heizperiode.

Sie sind zu unterscheiden von normalen Mängelmeldungen, wegen der Sie sich bitte immer an den zuständigen Hausmeister vor Ort wenden. Sollte der Mitarbeiter vor Ort diese nicht selbst beheben können, wird er die Mängel an die Hausverwaltung zur Beauftragung an eine Fachfirma weiterleiten.

Sollten wir nicht unverzüglich das Handy abnehmen können, dann sprechen Sie uns bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer, um welchen Notfall es sich handelt und in welcher Wohnanlage. Der Anrufbeantworter wird von uns regelmäßig abgehört.

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